Bei Open Air-Veranstaltungen kann es auf Grund der Witterung zu unerwarteten MaĂnahmen kommen (Unterbrechung der Darbietungen, Bereichsevakuierung, ZeltrĂ€umungen,âŠ). Diese MaĂnahmen werden durch Lautsprecherdurchsagen und durch den Sicherheitsdienst angekĂŒndigt. Den Anordnungen des Sicherheitsdienstes ist in jedem Fall unwidersprochen Folge zu leisten.
1.1 GELTUNGSBEREICH
Diese Parkplatzordnung gilt fĂŒr die ausgewiesen ParkplĂ€tze beim OpenAir Blechlawine in Mayrhofen. Mit dem Betreten/Befahren des Parkplatzes erkennt der Besucher die Parkplatzordnung sowie die einschlĂ€gig gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen vorbehaltlos an. Den Anweisungen des Sicherheitsdienstes/Ordnungsdienstes ist Folge zu leisten. Dabei wird insbesondere auf das Hausrecht verwiesen. Am Parkplatz gilt die StVO.
1.2 VERBOTE
Die Platzvorgabe der ParkplÀtze ist einzuhalten, es ist verboten auf den Verkehrswegen zwischen den Parkreihen mit einem KFZ zu parken. Das Campen und das Aufstellen von Zelten oder das Errichten von Nachtlagern am Parkplatz ist ausnahmslos verboten.
1.3 VERANTWORTLICHKEITEN
Der Veranstalter haftet nicht fĂŒr Personen- oder SachschĂ€den am Parkplatz.
FĂŒr mitgenommene und am Parkplatz befindliche GegenstĂ€nde ĂŒbernimmt der Veranstalter keine Haftung.
2.1 GELTUNGSBEREICH
Diese Platzordnung gilt fĂŒr das BĂŒhnengelĂ€nde (sog. KerngelĂ€nde, inkl. Partybereich) beim OpenAir Blechlawine in Mayrhofen. Das KerngelĂ€nde darf von Besuchern nur mit gĂŒltiger Blechlawine Eintrittskarte bzw. gĂŒltigem VIP-Ausweis und den entsprechenden EintrittsbĂ€ndern und nur wĂ€hrend der Ăffnungszeit begangen werden.
Mit dem Betreten des KerngelÀndes erkennt der Besucher die Platzordnung sowie die einschlÀgigen gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen vorbehaltlos an.
Den Anweisungen des Sicherheitsdienstes/Ordnungsdienstes ist Folge zu leisten. Dabei wird insbesondere auf das Hausrecht (Platzverbot) verwiesen. Die Besucher haben sich so zu verhalten, dass sie andere Besucher weder belÀstigen, gefÀhrden oder auf andere Weise beeintrÀchtigen.
Personen- und BehÀltnisdurchsuchung: Mit dem Zutritt zum KerngelÀnde erklÀrt sich der Besucher mit einer Personenkontrolle und einem Körpercheck einverstanden, ebenso mit der Durchsuchung von mitgenommenen GegenstÀnden (Taschen und dergleichen).
Der Besucher erteilt dem Veranstalter seine Zustimmung, jegliche Art von Aufzeichnungen, welche von ihm wÀhrend seiner Anwesenheit am VeranstaltungsgelÀnde gemacht werden, entschÀdigungslos und ohne zeitliche oder örtliche EinschrÀnkung mittels beliebiger technischer Verfahren auszuwerten oder auszustrahlen.
2.2 VERBOTE
Das Mitnehmen folgender GegenstÀnde ist strengstens verboten:
- Waffen oder gefÀhrliche GegenstÀnde, die als Waffe oder Wurfgeschosse verwendet werden könnten
- GlasbehÀlter, Flaschen, Dosen, Plastikflaschen, Plastikkanister und Hartverpackungen
- Sperrige GegenstĂ€nde wie Hocker, StuÌhle, Kisten
- Stangen, Schirme, Fackeln, Stöcke
- Pyrotechnisches Material wie Feuerwerkskörper, bengalisches Feuer und dergleichen
- KettengĂŒrtel, NietbĂ€nder und NietgĂŒrtel (Spitznieten)
- FlugblÀtter, sofern dies nicht vom Veranstalter erlaubt wurde
- Drogen
- BetÀubungsmittel
- Tiere
Weiters ist verboten:
- Das Werfen von GegenstÀnden jeglicher Art
- Das Mitnehmen von Speisen
- Stagediving und Crowdsurfen
- Das DrĂ€ngeln innerhalb des VeranstaltungsgelĂ€ndes, bei den Zu- und AbgĂ€ngen zu den BĂŒhnenbarrieren und zu den Ein- und AusgĂ€ngen
- Das Verstellen der Fluchtwege und NotausgÀnge
- Das AnzĂŒnden von GegenstĂ€nden (Ausnahme: legale Rauchwaren)
- Das Verrichten der Notdurft auĂerhalb der Toiletten
- Einrichtungen wie Duschanlagen, chemische Toiletten und weitere vom Veranstalter zur VerfĂŒgung gestellte GegenstĂ€nde zu beschĂ€digen, zu verĂ€ndern (umwerfen, anzĂŒnden und Ă€hnliches).
- Das BeschÀdigen von Zaunelementen, sowie das Beklettern und das Umwerfen dieser Zaunelemente.
- Das Betreten der BĂŒhnen und des Backstagebereiches.
2.3 VERANTWORTLICHKEITEN
- FĂŒr mitgenommene GegenstĂ€nde ĂŒbernimmt der Veranstalter keine Haftung.
- Der Besuch der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nicht fĂŒr Personen und SachschĂ€den.
- Bei Konzerten kann es auf Grund der LautstĂ€rke zu HörschĂ€den oder anderen gesundheitlichen SchĂ€den kommen. Der Veranstalter ĂŒbernimmt fĂŒr allfĂ€llige auftretende SchĂ€den keine Haftung.
- FĂŒr SchĂ€den aller Art, die Besucher auf dem KerngelĂ€nde erleiden, wird seitens des Veranstalters nur gehaftet, wenn die SchĂ€den durch den Veranstalter oder dessen Vertreter oder BevollmĂ€chtigten vorsĂ€tzlich oder grob fahrlĂ€ssig herbeigefĂŒhrt wurden.
- Nach Veranstaltungsende, bzw. nach der Sperre des KerngelĂ€ndes ĂŒbernimmt der Veranstalter keinerlei Haftungen, die im Zusammenhang mit Besuchern, welche sich noch am KerngelĂ€nde befinden, bzw. dieses nach der Sperre wieder betreten, stehen.
- Die Platzordnung gilt ab Beginn der Aufbauzeiten fĂŒr das OpenAir Blechlawine und kann jederzeit abgeĂ€ndert werden. Sie endet mit der Beendigung des Abbaus nach dem OpenAir Blechlawine.
- Die Missachtung dieser Platzordnung kann zum Platzverbot und Verlust der Eintrittsberechtigung zum OpenAir Blechlawine fĂŒhren. Der Sicherheitsdienst vertritt das Hausrecht.